Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit an die Landespolizeidirektion Wien gerichteten Antrag vom 17.03.2015 begehrte die Beschwerdeführerin (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz eingelangt am XXXX im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht verrechneten Sonn- und Feiertagszulagen und nicht gewährter Ersatzruhezeiten für den Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz eingelangt am römisch 40 im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 18.12.2012 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 11.05.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 13.07.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.03.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 19.03.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am XXXX im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht verrechneten Sonn- und Feiertagszulagen und nicht gewährter Ersatzruhezeiten für den Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Beschwerdeführer beantragte am römisch 40 im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz eingelangt am XXXX im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht verrechneten Sonn- und Feiertagszulagen und nicht gewährter Ersatzruhezeiten für den Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz eingelangt am römisch 40 im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am XXXX im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht verrechneten Sonn- und Feiertagszulagen und nicht gewährter Ersatzruhezeiten für den Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Beschwerdeführer beantragte am römisch 40 im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 23.02.2011 bei der Landespolizeidirektion XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.03.2011 bei der Landespolizeidirektion XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 12.04.2011 bei der Landespolizeidirektion XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 21.03.2011 beim Landespolizeikommando für XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 06.06.2011 beim Landespolizeikommando für XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 22.11.2012 bei der Landespolizeidirektion XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...