Begründung: I. Verfahrensgang: Mit E-Mail vom 06.06.2017 teilte der Beschwerdeführer der Leiterin der Abteilung Personal und Personalentwicklung mit, aufgrund eines schweren Unfalls im Krankenstand zu sein. Zudem verwies er auf seinem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Resturlaub von 435,5 Stunden und ersuchte um finanziellen Ausgleich, da er den Resturlaub kaum konsumieren könne. Am 12.06.2017 ersuchte der Beschwerdeführer um rasche Rückmeldung auf seine E-Mail vom 06.06.2017. Die... mehr lesen...