Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §48;BDG 1979 §49;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0120 E 13. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Für die Erlassung eines Feststellungsbescheides muss ein im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei gegründeter Anlass gegeben sein. Ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48;BDG 1979 §49;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0120 E 13. Oktober 1986 RS 2 Stammrechtssatz Es besteht kein Feststellungsanspruch darauf, ob es sich bei den durch Dienstplanänderung verbliebenen Plandienststunden um Überstunden gehandelt hat. Der Bf hätte vielmehr Überstundenvergütung be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48;BDG 1979 §49;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Es besteht kein Feststellungsanspruch darauf, ob es sich bei den durch Dienstplanänderung verbliebenen Plandienststunden um Überstunden gehandelt hat. Der Bf hätte vielmehr Überstundenvergütung beantragen müssen. Der Feststellungsbescheid der Dienstbehörde 1.Instanz w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48;BDG 1979 §49;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für die Erlassung eines Feststellungsbescheides muss ein im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei gegründeter Anlass gegeben sein. Ein solcher Anlass liegt aber nicht vor, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines... mehr lesen...