Entscheidungen zu § 43a Abs. 1 BDG 1979

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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TE Dok 2022/7/8 2022-0.325.065

Zur Person: 1. Wm A.A. ist auf dem Arbeitsplatz N.N. in der N. N. des N.N. eingeteilt (Kdt /A.A.). Sein Dienstort ist die N.N., in N.N. Er bringt ein Bruttoeinkommen von € 2.223,30 ins Verdienen (ohne allfällige Nebengebühren), Besoldungsmerkmal M BUO, Grundlaufbahn, Gehaltsstufe 05. 2. Er steht in einem unbefristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und fällt daher in den Anwendungsbereich des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, (BDG 1979... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 08.07.2022

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