I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt I.1. Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Leiter der Abteilung Fortbildung an der Strafvollzugsakademie (StAK) tätig. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Leiter der Abteilung Fortbildung an der Strafvollzugsakademie (StAK) tätig. I.... mehr lesen...