Entscheidungen zu § 33 Abs. 6 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/13 91/12/0283

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist rechtskundiger Bediensteter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Seine Dienststelle ist die Großbetriebsprüfung Wien, bei der er als Gruppenleiter verwendet wird. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1990 teilte ihm die Dienstbehörde erster Instanz (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) mit, daß seiner Bewerbung um die Funktion des Gruppenleiters "Prüfung der Ausland... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 91/12/0283

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Auskunftspflicht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;BDG 1979 §33 Abs6;BDG 1979 §90;B-VG Art20 Abs3 idF 1987/285;
Rechtssatz: Da sich die Zulassung öffentlich Bediensteter des Dienststandes als Zuhörer nur auf den mündlichen Prüfungsteil bezieht, nicht aber auf die - davon zu unterscheidende - Verkündung des Ergebnisses, kann § 33 A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

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