Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 10.10.2019, verbessert mit Eingabe vom 04.12.2019, erhob die Beschwerdeführerin eine Datenschutzbeschwerde an die belangte Behörde und brachte zusammengefasst vor, die mitbeteiligte Partei habe sie in den Rechten auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem diese diverse (unrichtige) Daten in ihrem Personalakt verarbeitet bzw nicht g... mehr lesen...