Entscheidungen zu § 273 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/8 95/12/0205

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der vom Beschwerdeführer bekämpften Personalmaßnahme war seine Dienststelle das Landwehrstammregiment n1 in X, bei dem der Beschwerdeführer in der Wirtschaftsversorgungsstelle tätig war; weiters war (ist) der Beschwerdeführer Mitglied des Dienststellenausschusses dieser genannten Organisationseinheit. Nach den Angaben der Behörde wurde die bisherige Dienststelle des Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §273 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Versetzungsbegriff des § 38 Abs 1 BDG 1979 geht zunächst von einer Änderung der organisatorischen Zugehörigkeit des Beamten zu einer Dienststelle aus; es kommt daher grundsätzlich nicht auf einen Wechsel des Dienstortes, sondern auf einen Wechsel der Dienststelle, der Zugehörig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

RS Vwgh 1995/11/8 95/12/0205

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §273 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs6;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer anderen Dienststelle iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist auch dann gegeben, wenn eines der die bisherige konkrete Dienststelle bestimmenden Elemente entscheidend geändert wird und dadurch jene Bestimmungen, die der Gesetzgeber zum Schutz der Beamten vor willkürlichen Verse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.11.1995

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