Entscheidungen zu § 190 Abs. 3 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/5 86/09/0133

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner mit Ablauf des 31. März 1988 gemäß § 15 BDG 1979 erfolgten Versetzung in den Ruhestand war er im landesgerichtlichen Gefangenenhaus A tätig. Die letzte Dienstbeurteilung (Leistungsfeststellung) des Beschwerdeführers vom 15. März 1973 lautete auf ausgezeichnet. In dem für den Beschwerdefall bedeutsamen Kalenderjahr 1985 war der Beschwerdeführer als Kommandant der Jugendabteilung dies... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.04.1990

RS Vwgh 1990/4/5 86/09/0133

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §137;BDG 1977 §46 Abs1 Z1;BDG 1979 §190 Abs3;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der regelmäßige und häufige Kontakt mit (jugendlichen) Strafgefangenen über die Bücherausgabe (Tätigkeit als Referent der Gefangenenhausbibliothek) ist seiner Natur nach offenkundig etwas anderes als der für den geordneten Dienstbetrieb in einer Jugendabteilung erford... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.04.1990

RS Vwgh 1990/4/5 86/09/0133

Index: 25/02 Strafvollzug63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §137;BDG 1977 §46 Abs1 Z1;BDG 1979 §190 Abs3;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;StVG §20;StVG §56 Abs1;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Wachebeamten im Strafvollzugsbereich, insb in einer Jugendabteilung, erfordert zum überwiegenden Teil Geschick in der Menschenführung und pädagogische Fähigkeiten; dies ergibt sich vor allem aus § 20 und § 5... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.04.1990

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