Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Beschluß der zuständigen Personalkommission vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer, der zuvor an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Universität Innsbruck (Experimentelles Labor für visuelle Prüfungsmethoden) ausschließlich wissenschaftlich tätig war, der Universitätsklinik für Augenheilkunde ab sofort zur Dienstleistung zugeordnet. Die bis da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §180 Abs1;BDG 1979 §181 Abs2;
Rechtssatz: Der BMWF ist gemäß § 180 Abs 1 BDG 1979 iVm § 181 Abs 2 BDG 1979 zuständig, der Personalkommission bzw dem Institutsvorstand an der Universitätsklinik jene Voraussetzungen für die Veränderung des Arbeitsplatzes des bedingt dienstfähigen Beamten (Assistenzprofessor) vorzugeben, bei deren Einhaltung nach seiner Auffassun... mehr lesen...