Entscheidungen zu § 170 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2005/12/20 2005/12/0211

Auf Grund der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Mit Bescheid vom 14. Juli 2005 wies die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Amtes der Universität Graz vom 9. Februar 2004, mit dem die Beschwerdeführerin in ein auf vier Jahre befristetes Arbeitsverhältnis zur Universität als Assistent gemäß § 49l des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948) ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.2005

RS Vwgh 2005/12/20 2005/12/0211

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: BDG 1979 §170 Abs2 idF 1997/I/109;VBG 1948 §49l Abs1 idF 2001/I/087;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid bestätigt die Übernahme der Beschwerdeführerin in ein auf vier Jahre befristetes vertragliches Dienstverhältnis als Assistent gemäß § 49l VBG 1948. Durch diesen angefochtenen Bescheid, der den von der Beschwerdeführerin unstrittig n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2005

RS Vwgh 2005/12/20 2005/12/0211

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §170 Abs2 idF 1997/I/109;
Rechtssatz: § 170 Abs. 2 BDG 1979 regelt eine Überstellung eines Universitätsassistenten "unter Bindung der bisher innegehabten Planstelle mit Beginn des auf die Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent folgenden Semesters" in die Verwendung der Universitätsdozenten. Eine Überstellung wäre im Falle der Beschwerdeführerin (d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2005

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