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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom XXXX , Geschäftszahl XXXX , eingelangt beim BVwG am XXXX , beantragte der Vorsitzende des „ XXXX Untersuchungsausschusses“ gemäß § 45 Abs. 2 iVm § 55 Abs. 2 VO-UA die Verhängung einer Beugestrafe über den Antragsgegner in angemessener Höhe wegen fortgesetzter ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage vor dem Untersuchungsausschuss bzgl. der Frage „ XXXX fragen, ob Sie Wahrnehmungen zu X... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom XXXX , eingelangt beim BVwG am XXXX , beantragte der Vorsitzende des „ XXXX Untersuchungsausschusses“ gemäß § 45 Abs. 2 iVm § 55 Abs. 2 VO-UA die Verhängung einer Beugestrafe über den Antragsgegner wegen fortgesetzter ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage vor dem Untersuchungsausschuss. 1. Mit Eingabe vom römisch 40 , eingelangt beim BVwG am römisch 40 , beantragte der Vorsitzen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte (B) steht seit 1984 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht seit 1995 als Lehrer in den Unterrichtsgegenständen Musik und Geographie am BG/BRG XXXX (in Folge: BG/BRG) seinen Dienst. 1. Der Disziplinarbeschuldigte (B) steht seit 1984 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht seit 1995 als Lehrer i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde wurde die Disziplinarbeschuldigte (im Folgenden kurz DB) schuldig erkannt, sie habe trotz des Hinweises des Vorstandes des XXXX, dass der widmungswidrige Einsatz von den einer Privatschule vom Bund als lebende Subventionen gemäß §19 Abs. 1 Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962, zugewiesenen Personen einen strafbaren Tatbestand erfüllen könne, 1. Mit Disziplinar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht als Beamter im Ruhestand einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Mit dem bekämpften Disziplinarerkenntnis wurde über den BF eine Geldstrafe in der Höhe von drei Ruhebezügen verhängt. Der
Spruch: des bekämpften Bescheides lautet wörtlich(Anonymisierung durch BVwG): "[Der BF] ist schuldig, er hat von April 2011 bis März 2013 in XXXX und anderen Orte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Im Februar 2011 langte im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) ein anonymes Schreiben ein, in dem der Disziplinarbeschuldigte MinR XXXX (im Folgenden kurz DB) bezichtigt wurde, im Zusammenhang mit der Vergabe von Förderungen im XXXX "der
Kopf: eines Systems [zu sein], das seine dazugehörenden Schäfchen bestens bedient und fördert. Dazu gehören in erster Linie seine Frau und ...... mehr lesen...