Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizeibeamtin und verfügt über ein abgeschlossenes Psychologiestudium. 2. Aus einem Aktenvermerk vom 06.05.2012, über eine am 30.04.2014 stattgefundene Befragung der BF durch den Bezirkspolizeikommandanten Oberst XXXX (SCH.), in der die BF mit dem Verdacht konfrontiert wurde, dass sie trotz ihrer herabgesetzten Wochen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Disziplinarbeschuldigte (DB) steht in einem provisorischen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und versieht bei einer Polizeiinspektion Dienst. 2. Am 15.04.2014 erstattete das Bezirkspolizeikommando (BPK) Disziplinaranzeige gemäß § 109 BDG gegen den DB. Er habe am 28.02.2014 eine Dienstpflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 BDG begangen, in dem er in der Freizeit um ca. 01.15 Uhr stark alkoholisiert im ... mehr lesen...