Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist ein sich seit August 2011 im Ruhestand befindlicher Beamter des Bundesministeriums für Inneres (BM.I). 2. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (DK) vom 28.07.2009 wurde er im Wesentlichen im Zusammenhang mit von ihm im Aktivstand im Jahr 2008 gemachter öffentlicher Äußerungen mehrerer Dienstpflichtverletzungen für schuldig erkannt und über ihn die Disziplinarstr... mehr lesen...