Aus dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid und aus der vorliegenden Beschwerde ergibt sich folgender Verfahrensablauf und Sachverhalt: Mit Erkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 8. Juni 1962 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 93 Abs. 1 lit. d der Dienstpragmatik die Disziplinarstrafe der Versetzung in den dauernden Ruhestand mit einem um 5 v.H. geminderten Ruhegenuß verhängt. Am 16. Februar 1982 brachte der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §69 Abs1BDG 1979 §105BDG 1979 §116 Abs2
Rechtssatz: Auf die Wiederaufnahme eines nach den disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Dienstpragmatik abgeschlossenen Verfahrens waren seit dem Inkrafttreten des BDG 1977 die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes einschließlich der darin rezipierten Verfahrensbestimmung... mehr lesen...