Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Polizeibeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Mit Schreiben vom 16.12.2015, eingelangt am 20.12.2015, übermittelte die Staatsanwaltschaft XXXX dem Bezirkskommando XXXX eine Kopie des Protokolls der Hauptverhandlung zur weiteren Veranlassung. Das Gericht führte in der Urteilsverkündung ausdrücklich an, dass das Polizeiverhalten gegenüber der Zeugin XXXX als un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist Beamter der Österreichischen Post AG und wird als Zusteller in der Zustellbasis XXXX verwendet. römisch 40 verwendet. 2. Mit Schriftsatz des Personalamtes vom 23. Juni 2015 wurde gegen den BF Disziplinaranzeige erstattet und Anzeige gemäß § 45 Abs. 3 BDG 1979 bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Er stehe im Verdacht, an drei näher genannten Tagen im April 2015... mehr lesen...