Entscheidungsgründe: I. Wesentlicher Verfahrensgang und Verfahrensgegenstand: römisch eins. Wesentlicher Verfahrensgang und Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) setzte am 22.02.2017 ein Facebook-Posting ab, das - nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz (jetzt: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz), Generaldirektion für den Strafvollzug, (in Folge: Dienstbehörde) eine Dienstpflichtverletzung darstellt. römisch 40 (in Fol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat XII, vom 18.08.2017, Geschäftszahl XXXX , wurde XXXX für schuldig erkannt, er habe Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat römisch zwölf, vom 18.08.2017, Geschäftszahl römisch 40 , wurde römisch 40 für schuldig erkannt, er habe 1.) a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Polizeibeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Mit Schreiben vom 16.12.2015, eingelangt am 20.12.2015, übermittelte die Staatsanwaltschaft XXXX dem Bezirkskommando XXXX eine Kopie des Protokolls der Hauptverhandlung zur weiteren Veranlassung. Das Gericht führte in der Urteilsverkündung ausdrücklich an, dass das Polizeiverhalten gegenüber der Zeugin XXXX als un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist Beamter der Österreichischen Post AG und wird als Zusteller in der Zustellbasis XXXX verwendet. römisch 40 verwendet. 2. Mit Schriftsatz des Personalamtes vom 23. Juni 2015 wurde gegen den BF Disziplinaranzeige erstattet und Anzeige gemäß § 45 Abs. 3 BDG 1979 bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Er stehe im Verdacht, an drei näher genannten Tagen im April 2015... mehr lesen...