Der Beschwerdeführer steht als außerordentlicher Universitätsprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist die Medizinische Universität Innsbruck. Mit dem mit Beschwerde angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Jänner 2009 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) vorläufig vom Dienst suspendiert. Mit dem mit Beschwerde angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Jä... mehr lesen...