Entscheidungsgründe: Der Kläger, von Beruf Polizeibezirksinspektor, erlitt am 29. November 1983 durch einen Pistolenschuß in die Hüfte einen Dienstunfall. Er war durch mehrere Monate hindurch arbeitsunfähig. Im Juli 1984 hegte die Dienststelle des Klägers ernstliche Zweifel, ob dieser auch weiterhin krankheits- und verletzungsbedingt arbeitsunfähig sei. Es wurde ihm daher am 20. Juli 1984 die dienstliche Weisung erteilt, sich am 23. Juli 1984 einer röntgenologischen Untersuchung a... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd13BDG §107BDG §123 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 bis 31.07.1... mehr lesen...