Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: XXXX ist ein Vertragslehrer, er befindet sich in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Am 08.10.2020 erhob XXXX eine Säumnisbeschwerde dahingehend, das Bundesverwaltungsgericht möge über seine „Anträge auf bescheidmäßige Erledigung der Disziplinaranzeigen (Beilage ./1 und Beilage ./2) in der Sache selbst entscheiden und damit die Verfahrensbearbeitung endgültig zur Erledigung bringen“. In der Beil... mehr lesen...