Norm: EPÜ Art83PatG 1970 §3 Abs1PatG 1970 §87a Abs1
Rechtssatz: Schon weil § 87a Abs 1 PatG und Art 83 EPÜ inhaltlich übereinstimmen, ist in der Frage, unter welchen Umständen ein in einer Patentschrift offenbartes Erzeugnis geeignet ist, als Stand der Technik im Prioritätszeitpunkt zu gelten, eine harmonisierungsfreundliche Auslegung des innerstaatlichen Patentrechts im Lichte des EPÜ geboten. Abzustellen ist danach darauf, ob der Durchschnitt... mehr lesen...