Norm:        PatG                               
Rechtssatz:          Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893.                 Entscheidungstexte                                  33 R 69/20i       Entscheidungstext  OLG Wien  24.11.2020  33 R 69/20i    Farbmischende Sammeloptik                                            ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        PatG                               
Rechtssatz:          Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992.                     Entscheidungstexte                                 133 R 107/17h      Entscheidungstext  OLG Wien  11.12.2017  133 R 107/17h   Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        PatG 1970 §34PatG 1970 §43 Abs1PatG 1970 §44                               
Rechtssatz:          Das Pfandrecht haftet als dingliches Recht unmittelbar am Patent, aus dem sich der Pfandgläubiger in gesetzlicher Weise befriedigen kann, ohne an eine Zustimmung dritter Personen gebunden zu sein. Nichtexekutive (vertragliche) Pfandrechte hindern den Patentinhaber nicht an der Veräußerung des Patentes durch Kauf, Tausch, Schenkung usw. Einer Zustimmung des Pfandgläubigers zur Veräuß...                    mehr lesen...