Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen beim Militärkommando Wien am XXXX , brachte der B... mehr lesen...