Entscheidungen zu § 20 Abs. 5 BAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1984/9/25 4Ob67/83, 4Ob69/85

Norm: BAG §20 Abs5
Rechtssatz: § 20 Abs 5 BAG hat lediglich den Zweck, den Lehrling nach Möglichkeit vor einem Zeitverlust zu schützen, wenn er im berechtigten Vertrauen auf das rechtsgültige Bestehen des Lehrvertrages in ein nichtiges Lehrverhältnis Zeit investiert hat; eine diesbezügliche Anrechnung bewirkt aber keine nachträgliche Sanierung des gesetzwidrigen Lehrverhältnisses und verleiht insbesondere auch dem angerechneten Zeitraum keines... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1984

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