Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 AZG

Verwaltungsgerichtshof

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/25 93/11/0227

1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Organ einer Aktiengesellschaft im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG zur Last gelegt, er habe es zu verantworten, daß zwölf Arbeitnehmer der Aktiengesellschaft (mit dem Sitz in Wien) an näher genannten Tagen im Dezember 1991 und im Jänner 1992 in einer in Kärnten gelegenen Betriebsstätte jeweils zwölf Stunden (und zwar von 04.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder von 16.00 Uhr bis 04.00 Uhr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1994

RS Vwgh 1994/1/25 93/11/0227

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §29 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 29 Abs 1 AZG bezieht sich offenkundig auf Arbeitszeitregelungen im Rang unter dem von Gesetzen, die schon VOR Inkrafttreten des AZG bestanden haben und die kürzere als die in diesem Gesetz vorgesehenen Höchstarbeitszeiten vorgesehen haben. Solche - für die Arbeitnehmer günstigere - Regelungen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1994

RS Vwgh 1994/1/25 93/11/0227

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §29 Abs1;
Rechtssatz: Eine Regelung (hier: Kollektivvertrag aus dem Jahre 1981), die eine längere Tagesarbeitszeit als die gesetzlich höchstzulässige gestattet, kann niemals eine "günstigere" iSd § 29 Abs 1 AZG sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993110227.X08 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1994

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten