IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Burgenland erkennt durch seinen Richter Mag. Wimmer über die Beschwerde des BF, geboren am **.**.****, vertreten durch Rechtsanwalt RA, vom 5. Mai 2025 gegen das Straferkenntnis der BH vom 2. April 2025, Zl. ****, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 7. Mai 2026, zu Recht: I.1. Gemäß § 50 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverf... mehr lesen...