IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde von Frau A, vertreten durch Herrn Mag. B, Wirtschaftskammer Tirol, Adresse1, Ort, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ort2 vom 30.06.2014, Zl SG-***-****, wegen Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensge... mehr lesen...