Entscheidungen zu § 25 AZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1988/8/31 9ObA186/88

Norm: AZG §5 Abs1AZG §5 Abs11AZG §25
Rechtssatz: Bereitschaftsdienste, die außerhalb der normalen Arbeitszeit geleistet werden, sind Überstunden minderer Art. Für die Geltendmachung von Überstunden getroffene Verfallsbestimmung sind auch auf derartige Bereitschaftsdienste anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 186/88 Entscheidungstext OGH 31.08.1988 9 ObA 186/88 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1988

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