Entscheidungen zu § 20b Abs. 6 AZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1990/2/28 9ObA335/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1.August 1987 als Turnusarzt beschäftigt. Er hat einschließlich der Zulagen ein monatliches Bruttogehalt von S 19.827. Für seine Tätigkeit im Mai 1988 erhielt er zusätzlich S 5.206,50 an Nachtdienstzulage und S 1.737 an Aufwandsentschädigung für den Nachtdienst. Ein Kollektivvertrag besteht nicht. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger insgesamt S 20.309,81 sA an restlichem Entgelt. Er habe im Mai 1988 165 Normalarb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1990

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