Entscheidungen zu § 19f Abs. 2 AZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2007/10/11 8ObS7/07y

Norm: AZG §19f Abs2
Rechtssatz: § 19f Abs 2 AZG (hier: idF BGBl I 1997/46) ist unabdingbar. Die Arbeitsvertagsparteien haben es daher nicht in der Hand, die aus dieser Bestimmung resultierende Umwandlung des Zeitguthabens in einen Geldanspruch durch die Fortschreibung und den (teilweisen) Verbrauch des Zeitguthabens rückgängig und aus dem Geldanspruch wieder ein Zeitguthaben zu machen. Die Übereinkunft der Parteien, durch weiteren „Zeitausglei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2007

TE OGH 2007/10/11 8ObS7/07y

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Entscheidung | OGH | 11.10.2007

RS OGH 2004/3/17 9ObA114/03k, 8ObA35/04m, 8ObS7/07y, 9ObA58/08g, 9ObA136/08b, 8ObA53/12w, 9ObA44/14g

Norm: AZG §19f Abs2KollV für das Hotel- und Gastgewerbe Pkt5 lite
Rechtssatz: Die bisherige Rechtsprechung, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Verrechnung offener Überstunden im Wege von Zeitausgleich (allerdings ohne konkrete Terminisierung) vereinbart haben, die Verjährung der Überstunden erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise dann zu laufen beginnt, wenn feststeht, dass die von den Parteien bisher erwa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.2004

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