Begründung: Die Klägerin war im Frühherbst 1998 19 Jahre alt, hatte soeben die Schule beendet, lebte noch bei den Eltern und wurde von diesen auch finanziell unterstützt. Da sie sich über ihren weiteren beruflichen Werdegang noch im Unklaren war, wollte sie zunächst vorübergehend arbeiten gehen und Geld ansparen. Sie richtete an die beklagte Partei ein Bewerbungsschreiben. Zu Beginn der Vorstellung hatte die Klägerin einen Bewerbungsbogen auszufüllen; darin verneinte sie die Frage... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegner sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der Arbeitgeber; sämtliche Parteien sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegner sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei dem beklagten Leiharbeitsunternehmen ab 6. 3. 2000 als Monteur mit einem Bruttostundenlohn von S 109,-- eingestellt. Er war bei einem Beschäftigerbetrieb, auf den der Kollektivvertrag für eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie zur Anwendung gelangt, eingesetzt. Die Arbeitszeiten im Beschäftigerbetrieb waren dem Kläger auf Grund einer vorherigen Tätigkeit bereits bekannt. Sie war von 7.18 Uhr bis 16.00 Uhr bzw 15.35 Uhr am F... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da in zweiter Instanz Zeitpunkt und Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr strittig war, trifft es zu, dass die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen einer iS des § 46 ASGG erheblichen Rechtsfrage abhängt. Eine solche liegt hier nicht vor. Allerdings ist dem Revisionswerber zuzustimmen, dass § 19d AZG auf das hier zu beurteilende Arbeitsverhältnis des Klägers (Gesanglehrer an einem privaten Konservato... mehr lesen...
Norm: AZG §19c Abs2 Z4 AZG § 19c heute AZG § 19c gültig ab 01.05.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 19c gültig von 01.07.1993 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1993
Rechtssatz: Der Gesetzg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß die Beklagte im Hinblick auf eine zwischen den Parteien bestehende vertragliche Regelung, nach der die Klägerin nur an Wochentagen zu arbeiten habe, nicht berechtigt sei, einseitig die Leistung von Sonntagsarbeit anzuordnen. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revi... mehr lesen...
Norm: AZG §19c Abs2 Z4 AZG § 19c heute AZG § 19c gültig ab 01.05.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 AZG § 19c gültig von 01.07.1993 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1993
Rechtssatz: Der Gesetzg... mehr lesen...