Begründung: Der Antragsteller begehrte wie im
Spruch: ersichtlich und führte im Wesentlichen aus, die Bestimmungen über den Bereitschaftsdienst und dessen Entlohnung im Kollektivvertrag für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs, die zum Teil auf das Jahr 1972 zurückgingen, seien unschlüssig und inkongruent. Es werde für Bereitschaftsdienste während der Nacht, nicht jedoch für Bereitschaftsdienste am Tag, eine geringere Entlohnung (1... mehr lesen...
Norm: AZG §19a AZG § 19a heute AZG § 19a gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 AZG § 19a gültig von 01.09.2018 bis 31.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 19a gültig von 01.01.2018 bis 31.08.2018 ... mehr lesen...