Entscheidungen zu § 15a Abs. 1 AZG

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RS UVS Oberösterreich 1999/06/15 VwSen-280418/5/Kl/Rd

Rechtssatz: § 28 Abs1a AZG und Artikel 8 VO (EWG), Nr. 3820/85: Wird ausreichend Zeit für die Ruhezeit des Lenkers nachgewiesen und ein Eingeständnis des Lenkers beigebracht, so liegt kein Verschulden vor. Entlastung nach § 5 Abs1 VStG. Einstellung des Verfahrens. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.06.1999

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