Entscheidungen zu § 15a AZG

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RS UVS Oberösterreich 1997/05/28 VwSen-280276/2/Kl/Ka

Beachte VwGH vom 9. Februar 1999, Zl. 97/11/0165-2 (Aufhebung) Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs.1a Z4 des Arbeitszeitgesetzes - AZG, BGBl. Nr. 461/1969 idF BGBl. Nr. 446/1994, sind Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte, die Lenker über die gemäß Art.6 Abs.1 Unterabs.1 oder Abs.2 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 zulässige Lenkzeit hinaus einsetzen, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 1.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.05.1997

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