Entscheidungen zu § 15 AZG

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TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-WB-92-432

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.10.1992, Zl 3-****-92, wurde über Herrn H G in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma G H GesmbH, Transportunternehmen in **** L, O, S***gasse **, wegen zweier Übertretungen nach dem AZG Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 8.000,-- verhängt.   Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß einerseits das gemäß §14 Abs2 AZG höchstzulässige Ausmaß der gesamten Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

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