Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. November 1971 bis 30. September 1981 beim Beklagten beschäftigt und betreute desse E-Werke in Freiland. Auf das Arbeitsverhältnis war in den letzten Jahren der Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsversorgungsunternehmen Österreichs (KV) anzuwenden. Überstunden sind gemäß § 5 Abs 1 dieses Kollektivvertrages ausdrücklich angeordnete Arbeitsstunden, die über die auf Grundlage der kollektivvertraglichen Arbeitszeit festgelegte... mehr lesen...
Norm: AZG §7 Abs5 AZG §12 Abs2 AZG §26 KollV für Angestellte der Energieversorgungsunternehmungen (EVU) allg AZG § 7 heute AZG § 7 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018 AZG § 7 gültig von 01.01.2008 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 ... mehr lesen...