Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: BGKK, =belangte Behörde), hat mit Bescheid vom 04.09.2017 die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) verpflichtet, für in der Anlage dieses Bescheides „Beitragsabrechnung aus GPLA 01.01.12 – 31.12.15“ vom 20.02.2017 und in dem Bezug habenden Prüfbericht genannte Dienstnehmer für dort ang... mehr lesen...