Entscheidungen zu § 10 Abs. 6 AZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1999/4/15 8ObA273/98z

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 8. 1993 als Anlagenbauer bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe. Der Kläger, hinsichtlich dessen keine Gleitzeitvereinbarung bestand, begann üblicherweise um 7 Uhr früh mit der Arbeit. Es entsprach der betrieblichen Praxis, daß aufgrund der Notwendigkeit der Leistung von Überstunden bei bestimmten Arbeitsprojekten Zeitausgleich auch t... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.04.1999

TE OGH 1994/12/15 8ObA248/94

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist als juristische Person des Kirchenrechtes gemäß den staatskirchenrechtlichen Bestimmungen rechtsfähig. Sie betreibt als Krankenhauserhalterin ein allgemeines öffentliches Krankenhaus in Tirol. Die klagende Partei ist der Angestelltenbetriebsrat dieses Krankenhauses. In diesem sind eine größere Zahl von Ärzten, teils Fachärzte, teils Turnusärzte, beschäftigt. Die Ärzte werden nach dem Vertragsbedienstetengesetz idgF entlohnt. Der ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1994

TE OGH 1994/10/27 8ObA272/94(8ObA273/94)

Entscheidungsgründe: 1. Zur Revision des Klägers: Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung ist der Revisionswerber auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Teilurteils zu verweisen (§ 48 ASGG). Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung ist der Revisionswerber auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Teilurteils... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.10.1994

TE OGH 1990/5/9 9ObA501/89

Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ArbVG. Erst-, Zweit- und Drittantragsgegner sind Teilorganisationen katholischer Orden. Gemäß dem Art 2 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5.6.1933 (BGBl. 34/2) genießt die katholische Kirche in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung. Ihre einzelnen Einrichtungen, welche nach dem kanonischen Recht Rechtspersönlichke... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1990

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