Entscheidungen zu § 1 AZG

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RS UVS Oberösterreich 1999/08/10 VwSen-110083/2/Ur/Ri

Rechtssatz: Vorweg ist festzuhalten, daß sich das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit von Mietwagenlenkern - entgegen der Ansicht des Berufungswerbers - auf alle im Fahrdienst tätigen Personen ("Allgemeine Bestimmungen" im 2. Teil der BO 1994), somit auch auf den Bw selbst bezieht. Den Erwägungen der Erstbehörde, daß § 2 BO 1994 nicht zwischen Gewerbeinhaber und Arbeitnehmern unterscheidet, ist uneingeschränkt zu folgen. Zweck der Bestimmung ist der Schutz der Allgemeinheit vor Personen -... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 10.08.1999

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