Norm: AZG §1 Abs2 Z8KA-AZG §1 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1 Abs3 KA-AZG ist mit jener des § 1 Abs2 Z8 AZG - mit Ausnahme des Begriffs "leitende Dienstnehmer/innen" anstelle des Begriffs "leitende Angestellte" - inhaltsgleich; die Begriffsbestimmung ist nach den selben Kriterien vorzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 110/03x Entscheidungstext OGH 08.10.2003 9 ObA 110/03x ... mehr lesen...