Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie durch die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Günther Schön und Gottfried Winkler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Karl P*****, vertreten durch Mag. Helmut Holzer und Mag. Wolfgang Kof... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs2 Z8KA-AZG §1 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1 Abs3 KA-AZG ist mit jener des § 1 Abs2 Z8 AZG - mit Ausnahme des Begriffs "leitende Dienstnehmer/innen" anstelle des Begriffs "leitende Angestellte" - inhaltsgleich; die Begriffsbestimmung ist nach den selben Kriterien vorzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 110/03x Entscheidungstext OGH 08.10.2003 9 ObA 110/03x ... mehr lesen...