1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (BH) vom 1. April 2014 wurden über den Revisionswerber Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen (u.a.) des § 79 Abs. 2 AWG 2002 verhängt. Gleichzeitig wurde gemäß § 80 Abs. 3 AWG 2002 eine Abschöpfung in Höhe von EUR 87.187,98 festgesetzt. 1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (BH) vom 1. April 2014 wurden über den Revisionswerber Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen (u.a.) des Paragraph 79,... mehr lesen...