Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx – Verein, vertreten durch xxx, gegen den Spruchpunkt 2.) des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 21.01.2013, Zahl: WO3-ABF-55/2012 (016/2013), ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx – Verein, vertreten durch xxx, gegen den Spruchpunkt 2.) des Bescheides der Bezirkshauptman... mehr lesen...