Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch den Richter xxx über die Beschwerde 1.) des xxx, xxx, xxx, 2.) der xxx, xxx, xxx, 3.) des xxx, xxx, xxx und 4.) der xxx, xxx, xxx, alle vertreten durch xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt xxx vom 10.11.2020, Zahl: xxx, mit dem die abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligung für die Zwischenlagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen auf Grundstück Nr. xxx, KG xxx, erteilt wurde (mitbet... mehr lesen...