Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) die Datenschutzbeschwerde wegen behaupteter Verletzung im Recht auf Geheimhaltung nach § 1 DSG des XXXX (Beschwerdeführer im hg. Verfahren) gegen die Gemeinde XXXX als datenschutzrechtlich Verantwortliche (Beschwerdegegnerin im verwaltungsbehördlichen Verfahren, mitbeteiligte Partei im hg. V... mehr lesen...