Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §26 Abs1;AWG 2002 §26 Abs3;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0137 E 15. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Der Tatort liegt dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden müssen. Dies ist bei einem abfallrechtlichen Geschäftsführer, welchem zu... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs1;AWG 2002 §26 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs 1 AWG 2002 steht in engem Zusammenhang mit § 25 Abs 1 legcit. So ist aus der ausdrücklichen Bezugnahme auf den Erlaubniswerber, der für den Fall, dass er die in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht selbst nachweist, einen abfallrechtlichen Geschäftsführer zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs2 Z3;AWG 2002 §26 Abs1;AWG 2002 §26 Abs3;VStG §9;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 3 AWG 2002 ist der abfallrechtliche Geschäftsführer für die fachlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit gemäß Abs 1 und die Einhaltung der diesbezüglichen abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Transporteurtätigkeiten (§ 25 Abs 2 Z 3 AWG 2002) zähle... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten die "Entbindung von der Verpflichtung zur Leistung des Abfallbeseitigungsentgelts". Mit Bescheid vom 30. November 1995 wies der Obmann des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung im Verwaltungsbezirk B (im folgenden: Gemeindeverband) den Antrag unter Berufung auf die §§ 69, 92 und 183 der Niederösterreichischen Abgabenordnung 1977, LGBl. Nr. 3400-0 und § 27 Abs. 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0, zurück. In der B... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement des § 26 Abs 1 NÖ AWG 1992, daß es sich um Grundstücke im Pflichtbereich handeln muß, bei deren widmungsgemäßer Verwendung mit Abfallanfall gerechnet werden kann, statuiert... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §11 Abs7;AWG NÖ 1992 §26 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs 7 NÖ AWG 1992 ist, daß es sich um ein Grundstück handelt, auf dem sich kein Wohngebäude befindet. Der Wortlaut des § 11 Abs 7 NÖ AWG... mehr lesen...