Mit Bescheid des Obmanns des Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes im Raume St. Pölten (Umweltschutzverband) vom 9. Dezember 1993 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer der Liegenschaft J.-Straße 1 in E. gemäß § 9 Abs. 1 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NÖ AWG), LGBl. 8240-0, verpflichtet, den auf dieser Liegenschaft anfallenden Müll in den zugeteilten Müllbehältern getrennt nach nicht verwertbaren und verwertbaren Stoffen zu lagern und durch Einrichtungen abführen zu ... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)30/01 Finanzverfassung
Norm: AWG NÖ 1987 §11 Abs6;AWG NÖ 1987 §24 Abs2 Z1 litb;B-VG Art7 Abs1;F-VG 1948 §5;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Zuweisung einer bestimmten Anzahl von Müllsäcken legt fest, wieviel der Lieg... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 1993 setzte der Obmann des mitbeteiligten Gemeindeverbandes gemäß § 11 Abs. 6 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 - NÖ AWG 1992, LGBl. 8240-0, und der Abfallwirtschaftsverordnung des mitbeteiligten Gemeindeverbandes vom 5. Oktober 1993 (im folgenden: AbfallwirtschaftsV) für das im Pflichtbereich gelegene Grundstück der Beschwerdeführer in Z, folgende M... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §24 Abs2 Z1 lita;AWG NÖ 1992 §27 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Anzahl der Abfuhrtermine bescheidmäßig festgesetzt, so kommt eine Gebührenberechnung nach tatsächlich erfolgten Abfuhren nicht in Betracht. Ist ein Fall der Gebührenbemessu... mehr lesen...