Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1;AWG 1990 §2;AWG 1990 §34 Abs1;
Rechtssatz: Alte Zeitungen und Zeitschriften erfüllen, unabhängig von ihrem Verunreinigungsgrad, außerhalb des im § 2 Abs 2 AWG abgesteckten Rahmens in der Regel jedenfalls das subjektive Abfallkriterium. Einer Wertung als Abfall steht auch nicht entgegen, daß derartiges Altpapier in geordneter und organisierter Weise gesammelt und... mehr lesen...