Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist die Witwe, die Zweit- und die Drittklägerin sind die mj. Kinder des am 5. November 1990 bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Versicherten Helmut S*****. Mit den Bescheiden vom 13. Februar 1991 lehnte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Ansprüche der Klägerinnen auf Bestattungskostenteilersatz, Witwenrente und Waisenrenten mit der
Begründung: ab, daß der zum Tod des Versicherten führende Unfall kein unter Versicher... mehr lesen...