Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Gericht darf die Parteien nicht mit einer Rechtsansicht überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie vom Gericht nicht aufmerksam gemacht wurden (siehe SZ 50/35 = JBl.1978, 262, mit Anm von König; JBl.1988, 467 mit Anm von Pfersmann); dies ist abe... mehr lesen...
Norm: ASGG §60 ASGG § 60 heute ASGG § 60 gültig ab 01.01.1987
Rechtssatz: Nimmt man darauf Bedacht, dass die Bestimmung des § 60 ASGG dem Schutz des anspruchsberechtigten Arbeitnehmers dient (sie soll ihm zur schnelleren Durchsetzung seiner Ansprüche verhelfen), dann ist dem beklagten ... mehr lesen...