Entscheidungsgründe: ad 1. Am 29. 8. 2008 wurde - nach Erhebung der Revision und der Revisionsbeantwortung - über das Vermögen der vormaligen Beklagten der Konkurs eröffnet (11 S 94/08x, LG Wiener Neustadt). Der bisherige Ausgleichsverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lentsch wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit den am 22. 12. 2008 und 22. 1. 2009 eingebrachten Anträgen beantragten die Kläger die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderungen seien im Konkurs ange... mehr lesen...
Norm: ASGG §58a KO §110 Abs1 ASGG § 58a heute ASGG § 58a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 28/1993
Rechtssatz: Um einen Anspruch auf Aufwandersatz gemäß § 58a ASGG geltend zu machen, ist die Forderung (hier: der Gewerkschaft) auf Aufwandersatz im Konkurs über das Vermö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor Eingehen in die Sache ist aufzugreifen, dass über das Vermögen der Beklagten am 2. 8. 2001 - und damit nach Erhebung der Revision - zu 44 S 184/01g des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet wurde. Die Klägerin hat ihre Forderung im Konkurs angemeldet; die Forderung wurde vom Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung vom 19. 10. 2001 bestritten. Mit Schriftsatz vom 13. 12. 2001 beantragte die Klägerin die Fortsetzung des durch die Konkurseröffnung unter... mehr lesen...
Norm: ASGG §58a AufwandersatzG §1 IESG §1 Abs2 Z4 ASGG § 58a heute ASGG § 58a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 28/1993 IESG § 1 heute IESG § 1 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger machte gegen seine ehemalige Dienstgeberin, die spätere Gemeinschuldnerin, Ansprüche auf rückständigen Lohn und anteilige Sonderzahlungen geltend. Mit rechtskräftigem Zahlungsbefehl vom 15. 10. 1998 wurde die spätere Gemeinschuldnerin verpflichtet, zu einem dem Kläger den Nettobetrag von S 25.180,-- samt 8,5 % Zinsen seit 1. 7. 1998 zu bezahlen und S 990,-- an Prozesskosten zu ersetzen und zum anderen der Kammer für Arbeiter und Angestellte für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei hatten die Arbeiter in einer Betriebsversammlung vom 30. 1. 1998, in welcher sie über die unausweichlich bevorstehende Konkursantragstellung informiert worden waren, auf Grund des fristlosen Verstreichens einer bereits gesetzten Nachfrist zur Bezahlung ausständiger Gehälter den Austritt erklärt. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 3. 2. 1998, 20 S 75/98z-3, wurde über Antrag der Bekl... mehr lesen...
Norm: ASGG §58a ASGG § 58a heute ASGG § 58a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 28/1993
Rechtssatz:
Mit dem pauschalierten Aufwandersatz sind auch die einem Vertreter der Gewerkschaft aufgelaufenen Fahrtkosten abgegolten. Eine analoge Anwendung der Bestimmungen über de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 4. 1943 geborene Kläger ist beim beklagten Versicherungsunternehmen seit 1. 10. 1974 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmen Außendienst (KVA) Anwendung. Der Kläger bezieht ein monatliches Fixum von S 5.200,-, verdient aber durch Provisionen insgesamt S 30.000,- bis S 33.000,- netto im Monatsdurchschnitt. Seit 1988 ist er Mitglied des Betriebsrates.... mehr lesen...
Norm: ASGG §58a ASGG § 58a heute ASGG § 58a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 28/1993
Rechtssatz:
Aliquotierung des pauschalen Aufwandersatzes, wenn verschiedene Verfahrensabschnitte von verschiedenen Vertretern (Interessenvertretung, Rechtsanwalt) verzichtet werden.... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der in Köflach wohnhafte Kläger war als Techniker für die Maschinenwartung bei der Beklagten beschäftigt. Im handschriftlich abgefaßten und unterfertigten Arbeitsvertrag ist unter anderem festgehalten, daß die Fahrtkosten des Klägers im Ausmaß von S 2.000,-- monatlich netto ersetzt und Fahrtkostenverteuerungen auf der Basis des GKB-Preises jährlich angeglichen werden. Geringfügige Veränderungen nach oben oder unten (5 %) sollten dabei unbe... mehr lesen...
Norm: ASGG §58a ASGG § 58a heute ASGG § 58a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 28/1993
Rechtssatz:
Zusätzlich zum pauschalierten Aufwandersatz sind nicht auch noch "Porto, Telefongebühren, Kopien" zu ersetzen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Juli 1976 bis 31.März 1995 bei der beklagten Partei als Monteur beschäftigt. Mit 1.Februar 1987 wurde er ins Angestelltenverhältnis übernommen, auf sein Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten des Gewerbes anzuwenden. Der Kläger bezog im Jahr 1994 ein monatliches Bruttogehalt von S 25.237,40 und im Jahre 1995 ein solches von S 26.214,--. Im Jahr 1994 war der Kläger vom 10.Jänner bis 13. März infolge Krankheit ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind bei der beklagten Partei als Bestückerinnen beschäftigt, auf ihre Arbeitsverhältnisse ist der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie anzuwenden. Die Klägerinnen verständigten zwischen April und August 1991 die beklagte Partei von ihren Schwangerschaften. Die Schutzfrist der Erstklägerin begann am 4.10.1991, die der Zweitklägerin im April 1992 und die der Drittklägerin im Oktober 1991. Die Kl... mehr lesen...
Norm: ASGG §58a ASGG § 58a heute ASGG § 58a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 28/1993
Rechtssatz:
Zum Aufwandersatz für mehrere von einem Vertreter vertretene Parteien.
Entscheidungstexte 8 ObA 264/94 Entsch... mehr lesen...