Entscheidungen zu § 58 ASGG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1993/6/19 G233/92

Entscheidungsgründe: 1.1. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen stellt den Antrag, den ersten Satz des §58 Abs1 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG), BGBl. Nr. 104/1985, als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. §58 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1985, - der angefochtene erste Satz des Abs1 ist hervorgehoben - lautet: "Kostenersatz und Gebühren §58. (1) In Rechtsstreitigkeiten nach §50 Abs2 steht e... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1993

RS Vfgh 1993/6/19 G233/92

Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätASGG §58
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch den Ausschluß der Kostenersatzverpflichtung für Betriebsverfassungsstreitigkeiten in arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren erster und zweiter Instanz; keine unsachliche Differenzierung gegenüber der unterschiedlichen Regelung für Arbeitsrechtssachen auf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1993

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